Energie AG, gegründet Oktober 1994
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Kapital
- CHF 150'000
- Liberiert
- –
- Status
- Verfügbar
- Bankkonto
- –
- UID
- –
Vorratsgesellschaft
Eine Vorratsgesellschaft wird auf Vorrat gegründet, im Handelsregister eingetragen und mit intaktem Kapital ohne Geschäftstätigkeit gehalten. Sie übernehmen eine bestehende Gesellschaft, statt auf eine Neugründung zu warten.
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Eine Vorratsgesellschaft (auch Vorrats-GmbH oder Vorrats-AG, in der Schweiz oft «Firmenmantel» genannt) ist eine GmbH oder AG, die ein Anbieter gründet, eintragen lässt und ohne Geschäftstätigkeit «auf Vorrat» hält. Ihr einziges Aktivum ist das liberierte Kapital. Beim Kauf übernehmen Sie die Stammanteile bzw. Aktien, bestellen Ihre Organe und passen die Statuten an: Firma, Zweck, Sitz, allenfalls Kapital.
Das ist nicht dasselbe wie der Kauf einer alten, ausgehöhlten Gesellschaft. Eine Vorratsgesellschaft war nie aktiv: keine Verträge, kein Personal, keine Schulden. Deshalb fällt sie nicht unter das Verbot des Mantelhandels, das Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit, ohne verwertbare Aktiven und mit Überschuldung erfasst (Art. 684a und 787a OR, in Kraft seit 1. Januar 2025). Eine Vorratsgesellschaft mit intaktem Kapital ist nicht überschuldet.
Sie ist weder anonym noch ein Steuertrick, und sie überträgt keine fremde Geschäftshistorie. Jede Käuferin und jede wirtschaftlich berechtigte Person wird identifiziert, die Änderung wird im Handelsregister publiziert (GmbH-Gesellschafter sind öffentlich), und die wirtschaftlich Berechtigten müssen dem eidgenössischen Transparenzregister gemeldet werden, das seit dem 1. Oktober 2026 in Kraft ist. Brauchen Sie ein älteres Gründungsjahr, siehe Mantelgesellschaft mit älterem Jahrgang.
Ablauf der Übertragung
Formular senden. Innert 2 Geschäftsstunden erhalten Sie passende Firmen oder einen Gründungsplan mit schriftlicher Gesamtofferte.
Identifikation aller Käufer bzw. Gründer und der wirtschaftlich berechtigten Person, Herkunft der Mittel: die Prüfungen, die das Geldwäschereirecht verlangt.
Aktien- oder Stammanteilsübertragung, neuer Verwaltungsrat oder Geschäftsführer, Änderung von Firma, Zweck oder Sitz beim Notar, wo nötig. Unterzeichnung oft auch aus der Ferne möglich.
Wir melden beim Handelsregister an, verfolgen bis zur Publikation nach und helfen beim Transparenzregister und bei der Bankvermittlung.
Passende Gesellschaften erhalten Sie innert 2 Geschäftsstunden. Die Unterzeichnung folgt, sobald die Identifikation abgeschlossen ist, oft innert Tagen. Die Eintragung der Änderungen hängt dann von der Bearbeitungszeit des kantonalen Handelsregisters ab; wir verfolgen bis zur Publikation nach.
Oft nicht. Viele Dokumente können mit Vollmacht oder mit beglaubigter Unterschrift im Ausland (mit Apostille) unterzeichnet werden. Wo eine öffentliche Urkunde nötig ist, sagen wir Ihnen vorab, welche Möglichkeiten bestehen.
Eine GmbH oder AG muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können (Art. 814 Abs. 3 und Art. 718 Abs. 4 OR). Haben Sie keine solche Person, zeigen wir die Möglichkeiten auf; entsprechende Mandate übernehmen spezialisierte, dem Geldwäschereigesetz unterstellte Partner.
Es bleibt als Eigenkapital in der Gesellschaft: CHF 20'000 bei der GmbH, mindestens CHF 50'000 liberiert auf CHF 100'000 bei der AG. Sie bezahlen es zusammen mit dem Preis an die Verkäuferin, weil Sie es mit der Gesellschaft erwerben.
Antwort innert 2 Geschäftsstunden
Eine Fachperson antwortet innert 2 Geschäftsstunden (Mo–Fr) mit passenden Firmen oder einer schriftlichen Gesamtofferte.
contact@swissshelf.ch
Geneva · Schweiz