Liechtenstein-Stiftung
Liechtensteinische Stiftung: Errichtung über einen lizenzierten Treuhänder
Im Stiftungsrat einer liechtensteinischen Stiftung muss ein liechtensteinischer Treuhänder sitzen. Errichtung und Verwaltung übernimmt deshalb ein lizenziertes Treuhandunternehmen in Liechtenstein. Wir klären Ihr Anliegen und vermitteln.
Eckwerte
- Rechtsgrundlage: liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR).
- Mindestkapital CHF, EUR oder USD 30'000, voll liberiert.
- Statuten und meist Beistatuten.
- Stiftungsrat mit mindestens zwei Mitgliedern; ein geschäftsführungs- und vertretungsberechtigtes Mitglied muss liechtensteinischer Treuhänder oder gleichgestellt sein.
- Privatnützige Stiftungen werden meist nicht eingetragen (es wird eine Gründungsanzeige hinterlegt); gemeinnützige und kaufmännisch tätige werden eingetragen.
- Steuer: 12,5 % Ertragssteuer oder nur die Mindestertragssteuer (CHF 1'800 pro Jahr) mit Status Privatvermögensstruktur (PVS).
Internationale Anbieter nennen Errichtungskosten im Bereich mehrerer zehntausend Euro; die laufende Verwaltung verrechnet der Treuhänder. Wir errichten und verwalten keine liechtensteinischen Stiftungen selbst: Unsere Rolle ist die Klärung Ihres Bedarfs und die Vermittlung an einen lizenzierten Partner.
Für eine Struktur in der Schweiz siehe Stiftung gründen.
Häufige Fragen
Kostet die Vermittlung etwas?
Die erste Abklärung ist kostenlos. Ein allfälliges Honorar wird vorgängig schriftlich vereinbart; die Stiftung selbst errichtet und verrechnet das liechtensteinische Treuhandunternehmen.
Familienstiftung Schweiz oder Liechtenstein?
Schweizer Familienstiftungen sind gesetzlich eng begrenzt; liechtensteinische Stiftungen dienen dem Vermögensschutz und der Nachlassplanung. Die Wahl hängt von Ihrer Situation und Ihrem steuerlichen Wohnsitz ab.
Antwort innert 2 Geschäftsstunden
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Eine Fachperson antwortet innert 2 Geschäftsstunden (Mo–Fr) mit passenden Firmen oder einer schriftlichen Gesamtofferte.
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