Stiftung gründen
Stiftung gründen in der Schweiz: gemeinnützig oder Familie
Eine Stiftung widmet Vermögen dauerhaft einem Zweck. Wir formulieren Zweck und Urkunde, koordinieren den Notar und übernehmen Handelsregister, Aufsicht und Gesuch um Steuerbefreiung, als Pauschale von CHF 7'900 – CHF 12'000.
So funktioniert eine Schweizer Stiftung
- Rechtsgrundlage: Art. 80 ff. ZGB. Die Stiftung wird durch öffentliche Urkunde (oder Verfügung von Todes wegen) errichtet und erlangt mit dem Handelsregistereintrag Rechtspersönlichkeit.
- Kapital: Das ZGB kennt kein Minimum, die Aufsichtspraxis erwartet aber rund CHF 50'000.
- Aufsicht: eidgenössische Stiftungsaufsicht bei nationaler oder internationaler Tätigkeit, sonst Kanton oder Gemeinde. Familien- und kirchliche Stiftungen sind nicht beaufsichtigt.
- Stiftungsrat und Revision: ein Stiftungsrat mit in der Schweiz handlungsfähigen Mitgliedern und eine Revisionsstelle, sofern die Aufsicht nicht befreit.
- Zweck: bei der Errichtung festgelegt; Änderungen nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Gemeinnützige Stiftung oder Familienstiftung?
Eine gemeinnützige Stiftung kann von den Steuern befreit werden, wenn ihr Zweck ausschliesslich gemeinnützig und das Vermögen unwiderruflich gewidmet ist; die kantonale Steuerverwaltung entscheidet auf Gesuch. Die Schweizer Familienstiftung ist durch Art. 335 ZGB eng begrenzt (Erziehung, Ausbildung, Ausstattung oder Unterstützung von Familienangehörigen) und nicht steuerbefreit. Das Parlament hat 2024 eine Motion für breitere Familienstiftungen angenommen; die Umsetzung durch den Bundesrat stand bei unserer letzten Prüfung noch aus.
Zeitbedarf
Rechnen Sie mit rund 4–8 Wochen: Zweck und Struktur 1–2 Wochen, Urkunde an einem Tag, Vermögenswidmung nach Prüfung der Mittelherkunft, Handelsregister 1–2 Wochen, Aufsicht und Revisionsstelle 2–4 Wochen, Steuerbefreiung parallel.
Häufige Fragen
Was kostet die Gründung einer Stiftung?
Unsere Pauschale beträgt CHF 7'900 – CHF 12'000 je nach Komplexität, plus Notariats-, Register- und Aufsichtsgebühren zum Selbstkostenpreis und das Stiftungsvermögen.
Kann jemand aus dem Ausland eine Schweizer Stiftung gründen?
Ja. Die Stiftung braucht einen Sitz in der Schweiz und Stiftungsräte, die in der Schweiz handeln können.
Kann der Zweck später geändert werden?
Nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde und unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Schweizer oder Liechtensteiner Stiftung?
Das hängt von Ihren Zielen ab. Eine liechtensteinische Stiftung braucht einen lizenzierten liechtensteinischen Treuhänder im Stiftungsrat; wir vermitteln.
Antwort innert 2 Geschäftsstunden
Was brauchen Sie?
Eine Fachperson antwortet innert 2 Geschäftsstunden (Mo–Fr) mit passenden Firmen oder einer schriftlichen Gesamtofferte.
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Geneva · Schweiz