Energie AG, gegründet Oktober 1994
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Kapital
- CHF 150'000
- Liberiert
- –
- Status
- Verfügbar
- Bankkonto
- –
- UID
- –
AG kaufen
Die AG eignet sich für Holdings, Investoren und Unternehmen, deren Aktionäre nicht im öffentlichen Register erscheinen sollen. Übernehmen Sie eine eingetragene AG und ändern Sie Firma, Zweck, Sitz und Verwaltungsrat in einem Schritt.
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Eine Schweizer AG hat ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 (und mindestens 20 % jeder Aktie) liberiert sein müssen. Bei einer Vorrats-AG ist dieses Kapital bereits vorhanden und bleibt als Eigenkapital in der Gesellschaft. Namenaktien werden durch schriftliche Abtretung und Eintrag im Aktienbuch übertragen; die wirtschaftlich Berechtigten sind dem eidgenössischen Transparenzregister zu melden, das nicht öffentlich ist.
Die AG muss stets durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können (Art. 718 Abs. 4 OR). Ein Opting-out von der Revision gilt neu erst ab dem nächsten Geschäftsjahr und muss vor dessen Beginn angemeldet werden. Und weil bei einem typischen Verkauf Firma, Zweck, Sitz und Verwaltungsrat gleichzeitig ändern, kann das Handelsregister die aktuelle unterzeichnete Jahresrechnung verlangen: Wir liefern sie mit jeder Gesellschaft. Siehe Rechtslage und Compliance.
Ab CHF 9'900 alles inklusive im Standardfall, plus Aktienkapital (CHF 100'000 nominal, mindestens CHF 50'000 liberiert), das in der Gesellschaft bleibt.
Nein. Sie erscheinen nicht im öffentlichen Handelsregister, aber die Gesellschaft muss ihre wirtschaftlich Berechtigten dem eidgenössischen Transparenzregister melden (seit 1. Oktober 2026), und jede Käuferin wird identifiziert.
Als Option (+CHF 2'900), wenn verfügbar, und immer vorbehältlich der Prüfung des neuen Eigentümers durch die Bank: Sie kann ablehnen oder das Konto schliessen.
Die GmbH braucht weniger Kapital und ist am häufigsten; bei der AG bleiben die Eigentümer aus dem öffentlichen Register, und die Übertragung ist einfacher. Unser Ratgeber vergleicht beide; die richtige Wahl hängt vom Vorhaben ab.
Antwort innert 2 Geschäftsstunden
Eine Fachperson antwortet innert 2 Geschäftsstunden (Mo–Fr) mit passenden Firmen oder einer schriftlichen Gesamtofferte.
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Geneva · Schweiz