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Zweigniederlassung

Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft gründen

Mit einer Zweigniederlassung ist eine ausländische Gesellschaft in der Schweiz präsent, ohne neue juristische Person. Wir bereiten Dokumente und Handelsregisteranmeldung vor, auf Anfrage ab CHF 990.

Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft?

Die Zweigniederlassung ist keine eigene Gesellschaft: Die ausländische Muttergesellschaft haftet für ihre Verpflichtungen, und die Eintragung stützt sich auf deren Dokumente (aktueller beglaubigter Registerauszug, meist mit Apostille, Statuten, Beschluss zur Errichtung). Sie braucht eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz.

Eine Tochtergesellschaft (Schweizer GmbH oder AG) ist eine eigene juristische Person mit eigenem Kapital und beschränkter Haftung. Viele Gruppen bevorzugen sie für Verträge, Bank und Steuern. Sie können eine gründen oder eine fertige kaufen und sind schneller operativ.

Häufige Fragen

Welche Dokumente braucht die Muttergesellschaft?

In der Regel einen aktuellen beglaubigten Registerauszug (bei ausländischen Gesellschaften mit Apostille), die Statuten und den Errichtungsbeschluss, dazu die Identifikation der Vertreter.

Was kostet es?

Ab CHF 990, offeriert nach Prüfung der Unterlagen, plus Amtsgebühren zum Selbstkostenpreis.

Antwort innert 2 Geschäftsstunden

Was brauchen Sie?

Eine Fachperson antwortet innert 2 Geschäftsstunden (Mo–Fr) mit passenden Firmen oder einer schriftlichen Gesamtofferte.

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